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   OLG Schleswig, 06.11.2001 - 6 U 50/01   

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https://dejure.org/2001,23430
OLG Schleswig, 06.11.2001 - 6 U 50/01 (https://dejure.org/2001,23430)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.11.2001 - 6 U 50/01 (https://dejure.org/2001,23430)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. November 2001 - 6 U 50/01 (https://dejure.org/2001,23430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 316
  • ZfBR 2002, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 13.03.2008 - 2 Verg 18/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassen eines Antrags auf vorläufigen

    Jedoch ist die Zuverlässigkeit nach diesem Tatbestand leistungsbezogen, d.h. im Sinne einer Prognose für den konkreten Auftrag, zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt VergabeR 2004, 642, 645; OLG Schleswig VergabeR 2002, 316, 319; OLG Düsseldorf NZBau 2003, 578, 580; Wagner in: Langen/Bunte, a.a.O., § 97 Rn 62).
  • OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen pflichtwidriger Nichterteilung des Zuschlags in

    Die Beklagte hätte daher im Sinne einer sekundären Darlegungslast vortragen müssen, woraus sich - von der allein nicht ausreichenden Preisgleichheit abgesehen - die von ihr behauptete wirtschaftliche Gleichwertigkeit der beiden Nebenangebote ergibt (für die Annahme sogar einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast in einem vergleichbaren Fall siehe OLG Schleswig, Urteil vom 06.11.2001 - 6 U 50/01 -, zitiert nach Juris).
  • VK Schleswig-Holstein, 21.02.2003 - VK-SH 3/03

    Ausschlussvorschriften der VOB/A sind abschließend

    Die Voraussetzungen, unter denen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, können vom öffentlichen Auftraggeber nicht durch besondere Vertragsbedingungen "erweitert" werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss des Vergabesenats vom 4.5.2001, 6 Verg 2/01 und Beschluss vom 6.11.2001, 6 U 50/01; Vergabekammer Halle, VK Hal 22/00, II 1, S. 10; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, § 25 Rn 5; im Ergebnis offen geblieben Vergabekammer Südbayern Beschluss vom 13.1.2003).
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